
Die europäische Verordnung (EG Nr. 1907/2006) zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals = REACH) trat Mitte 2007 in Kraft. Sie gilt in den Staaten der EU und des EWR.
REACH richtet sich an Hersteller und Importeure, die chemische Stoffe in einer Grössenordnung von einer Tonne oder mehr jährlich herstellen resp. in die EU importieren. Nach Art. 33 der REACH-Verordnung sind Unternehmen verpflichtet, seinen Abnehmern zu melden, ob und wenn ja, welche Stoffe in den Erzeugnissen enthalten sind. Diese Mitteilungspflichten gelten für besonders besorgniserregende Stoffe.
Für unser Maschinenprogramm können wir die folgende Aussage treffen: Bei den von uns gelieferten Maschinen handelt es sich um ausschliesslich nicht-chemische Produkte (Erzeugnisse). Unter normalen und vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen sollte daher kein in der veröffentlichten Kandidatenliste (http://www.echa.europa.eu/chem_data/candidate_list_table_en.asp) aufgeführten Stoffe freigesetzt werden. Zudem ist gem. unserem Kenntnisstand keiner dieser Stoffen in einer Konzentration >0.1% in diesen Erzeugnissen enthalten.
Auch für die von uns vertriebenen Verpackungsmaterialien gilt diese Aussage. Nach den von unseren Lieferanten erhaltenen Bestätigungen ist in den verwendeten Materialen keine der in der angeführten Kandidatenliste verzeichneten Stoffe in einer Konzentration > 0.1% enthalten.